EuGH: Keine Ausnahmeregelungen für anthroposophische Medizin

http://hpd-online.de/node/2885
Ein Schritt in die richtige Richtung.
der Rest muss, zumindest in den Niederlanden, einen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis erbringen oder von einem Gericht zugelassen werden. Für die Vertreiber dieser Arzneien hieße das in den Niederlanden für viele Präparate das Aus.
