Streik

Ein beliebtes Kampfmittel, um die Forderungen einzelner Berufsgruppen durchzuführen ist der Streik.
Allerdings werden dadurch fast immer jene getroffen, die am bestreikten Zustand völlig unschuldig sind, bzw. auch noch dafür bezahlen. Wenn ich beispielsweise ein Jahresabo für den hiesigen Verkehrsverbund habe und dann mit dem Auto fahren muss und zusätzlich Parkgebühren ausrichten soll.
Auch als Beitragszahlender Kassenpatient fühle ich mich ziemlich über den Tisch gezogen, wenn mein Arzt die Praxis schließt, um die Verwalter meiner Beiträge zu bestreiken.
Ist das eigentlich noch zulässig oder ist hier eine Sammeklage der Geschädigten von Nöten?
LG stine
Allerdings werden dadurch fast immer jene getroffen, die am bestreikten Zustand völlig unschuldig sind, bzw. auch noch dafür bezahlen. Wenn ich beispielsweise ein Jahresabo für den hiesigen Verkehrsverbund habe und dann mit dem Auto fahren muss und zusätzlich Parkgebühren ausrichten soll.
Auch als Beitragszahlender Kassenpatient fühle ich mich ziemlich über den Tisch gezogen, wenn mein Arzt die Praxis schließt, um die Verwalter meiner Beiträge zu bestreiken.
Ist das eigentlich noch zulässig oder ist hier eine Sammeklage der Geschädigten von Nöten?
LG stine