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IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Di 6. Nov 2007, 10:30
von Sisyphos
IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

KÖLN. (hpd) Eine Gebühr von 30 Euro hatte der Beschwerdeführer zu entrichten, bevor er beim Amtsgericht Köln seinen Kirchenaustritt erklären konnte. Das hält er für verfassungswidrig: Der Kirchenaustritt werde ihm unverhältnismäßig erschwert; das verstoße gegen sein Grundrecht auf Religionsfreiheit (Artikel 4 GG). [...]


Quelle: http://hpd-online.de/node/3136

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Di 6. Nov 2007, 20:17
von Joe
Na ja, ich glaube nicht, dass eine solche Aktion besonders sinnvoll ist. Gewerbeabmeldungen oder Anmeldungen zum Beispiel kosten mancherorts auch eine solche Gebühr, trotzdem ist meines Wissens noch niemand auf die Idee gekommen, deshalb ernsthaft die Gewerbefreiheit anzuzweifeln.
:kopfwand:

Das hängt auch mehr mit den Gebührenordnungen der Kommunalbehörden bzw. der Gerichte zusammen und weniger mit den Kirchensteuergesetzen.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Di 6. Nov 2007, 21:16
von Andreas Meyer
Warum das Übel nicht an der Wurzel packen und das Kirchensteuergesetz frontal angehen und gleichzeitig auf rückwirkende Entschädigungszahlungen der zu unrecht erhobenen Kirchensteuer pochen? Maximalfordern und dem Bürger klar machen das gängige Praxis keine Fatalität darstellt sondern ein inakzeptables Unrecht, nur so bleibt in den Medien (vielleicht) etwas hängen.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Di 6. Nov 2007, 21:39
von Sisyphos
Ich glaube, mal irgendwo gelesen zu haben, dass der IBKA bereit ist, bis vor den EuGH zu gehen.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Di 6. Nov 2007, 22:15
von Joe
Ich wünsche dem IBKA Erfolg dabei. Allerdings scheint mir die obige Begründung einfach zu weit hergeholt um Erfolg haben zu können.
Ich meine, es wäre sinnvoller, es anders zu begründen, weniger populistisch. So stelle ich mir die Frage, ob der Staat (Bund/Länder) überhaupt berechtigt sein kann, Steuern oder Abgaben für eine Sache zu erheben, die gar nicht staatlichen Zwecken dient.
Art. 137 Abs.6 der Weimarer Reichsverfassung erlaubt den Religionsgemeinschaften zwar Steuern zu erheben. In Wirklichkeit erhebt sie aber der Staat als Anhängsel der Einkommensteuer, und treibt sie auch bei.
Ich kenne aber die juristischen Details nicht. Ist nur so ein Gedanke. :wink:

Der EuGH jedenfalls war in steuerlichen Dingen schon oft für eine Überraschung gut!

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Mi 7. Nov 2007, 10:07
von HF*******
Wenn wir schon dabei sind, die Herrschaften werden auch alleine auf die Gedanken gekommen sein:

Der Bürger beauftragt den Staat über seinen Verein mit einer besonderen Leistung (Kirchenbeitragsinkasso) und der Staat nimmt für die Änderungen eine Gebühr.

Man kann sich allenfalls fragen, ob die Gebühr ggf. weit überhöht ist, also zu dem Aufwand außer Verhältnis steht. Ansonsten kann man sich noch Gedanken machen, ob eine solche Gebühr auch von sozial Bedürftigen erhoben werden kann. Ansonsten fällt es mir schwer, den Bezug zu Verfassung herzustellen. Die Weltanschauungsfreiheit besagt nicht, dass der Staat gar keine Gebühren erheben könnte für den Aufwand, den der Einzelne durch seine freiwillige Mitgliedschaft in bestimmten Religionsgesellschaften selbst verursacht.

Naja, es befassen sich intelligente Leute mit der Sache, ihnen wird schon noch etwas einfallen.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Fr 28. Dez 2007, 14:41
von Kai
Ich denke, die IBKA hat hier wenig Aussicht auf Erfolg, denn der Staat kassiert nunmal Gebühren. Das Kirchensteuergesetz ist eine Wurzel des Übels, aber um dies abzuschaffen, bracuht es mehr Brights. Die andere Wurzel des Übels liegt bei den Eltern, die ihre Kinder bedenkenlos in die kirchlichen Mühlen schicken. Beim Fernsehen achten viele schon darauf, was ihre Kinder sehen, aber in der Kirche, beim Konfus oder in der Schule (Religion, religiöse Lieder in Musik, religiöse Text im Deutsch/Englischuntericht), da wird weggesehen. Bei der Elternaufklärung könnte der IBKA seine Kraft besser einsetzen.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Fr 28. Dez 2007, 15:00
von 1von6,5Milliarden
Gebühren die der Staat verlangt, dürfen nur dem Aufwand (den tatsächlichen Kosten) entsprechen. Normale Verwaltungsgebühren dürfen keine Strafgebühr sein. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, dies ist die Frage. Siehe Beitrag von HFRudolph

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Sa 5. Jan 2008, 20:14
von Ste
Hallo,
Bin 17, Schüler, Atheist un wohne in NRW.
Durch meine Eltern bin ich katholisch und würde dies gerne ändern.
Bei einem Kirchenaustritt würden 30€ fällig. Ich muss also Geld zahlen um aus einer Organisation auszutreten, die meine Eltern für mich ausgesucht haben. Ist das gerecht?
Und 30€ sind für einen Schüler nicht wenig! Also ich kann nur hoffen, das die IBKA damit durchkommt. Werde mit meinem Kirchenaustritt auf alle Fälle noch bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Sa 5. Jan 2008, 20:19
von Ste
Hallo,
Bin 17, Schüler, Atheist un wohne in NRW.
Durch meine Eltern bin ich katholisch und würde dies gerne ändern.
Bei einem Kirchenaustritt würden 30€ fällig. Ich muss also Geld zahlen um aus einer Organisation auszutreten, die meine Eltern für mich ausgesucht haben. Ist das gerecht?
Und 30€ sind für einen Schüler nicht wenig! Also ich kann nur hoffen, das die IBKA damit durchkommt. Werde mit meinem Kirchenaustritt auf alle Fälle noch bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: So 6. Jan 2008, 10:12
von Max
So ungerecht das Gesetz auch ist, ich bezweifle, dass diese Beschwerde etwas bewirken wird -- zumindest in diesem Anlauf. Vielleicht wird es später mal klappen, aber, ich denke, beim ersten Anlauf funktioniert das noch nicht.

Bei deinen 30 Euro kann ich dir auch nicht helfen.

Re: IBKA: Verfassungsbeschwerde zum Kirchensteuergesetz

BeitragVerfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:37
von Jakob
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Gebühren die der Staat verlangt, dürfen nur dem Aufwand (den tatsächlichen Kosten) entsprechen. Normale Verwaltungsgebühren dürfen keine Strafgebühr sein. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, dies ist die Frage. Siehe Beitrag von HFRudolph


Na ja, wenn man öfter mit Ämtern zu tun hat, dann wird man feststellen, daß die Verwaltungsgebühren, die für mit einem Kirchenaustritt vergleichbare Vorgänge erhoben werden, so gut wie immer überhöht sind.
Die hier umstrittene "Kirchenaustrittsgebühr" ist wohl keine spezifische Strafgebühr für Atheisten. Muß man ja auch zahlen, wenn man von einer Religionsgemeinschaft zur nächsten wechselt. Die Klage hat deshalb wenig Aussichten auf Erfolg.

Es wäre wohl sinnvoller, die Verfassungsmäßigkeit des Eintreibens der Kirchensteuer durch den Staat anzugreifen. Allerdings gibt es eine Menge "Taufscheinchristen", die wegen der Kirchensteuer dann doch austreten...