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Einschränkung der christlichen Missionsarbeit

BeitragVerfasst: Mi 20. Apr 2011, 16:19
von platon
heute auf welt-online
Nachdem er noch letztes Jahr in erster Instanz am Arbeitsgericht Bochum gewonnen hatte, das die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes höher bewertet hatte als die unternehmerische Freiheit des Callcenter-Betreibers, hat das Landesarbeitsgericht in Hamm die fristlose Kündigung eines tief religiösen Callcenter-Agenten aus Bochum nun bestätigt. Der Versandhandel QVC hatte den Mann Anfang 2010 entlassen, weil er sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet hatte.
Regional übliche Grußformel wie das „Grüß Gott“ in Bayern sind zwar kein Kündigungsgrund, aber weitergehende religiöse Werbetexte darf der Arbeitgeber abmahnen und bei Nichteinhaltung kündigen. Irgendwie schon beruhigen, dass man sich nicht mehr beliebig zutexten lassen muss mit Dingen, die einen nun wirklich nicht interessieren. Schließlich weiß man ja nicht, wer so alles Jesus heißt. Ich bin aber sicher, die Kanzelantwort wird nicht lange auf sich warten lassen.

Re: Einschränkung der christlichen Missionsarbeit

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2011, 07:39
von mat-in
Ich weiß nciht, wie religiös die Dimension des ganzen ist. Wenn das Callcenter die Vorgibt, den Kunden mit "Krematorium Nord - sie killen wir grillen" zu begrüßen und sich mit "bis zum nächsten Toten!" zu verabschieden wäre alles andere wohl... handeln gegen eine Dienstvorschrift, ein Verstoß gegen dingsbums, geschäftsschädigend im schlimmten fall. Ich glaube ich hätte in de Kündigung nix von Religion geschrieben und mir auch den Aufwand mit dem Gericht gespart dann...?

Re: Einschränkung der christlichen Missionsarbeit

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2011, 08:37
von platon
Nein, die Dienstvorschrift besagte, die Kunden nicht mit religiösen Parolen zu belästigen. Es gab keine Vorschriften zur genauen Formulierung. Schließlich will man ja nicht den EIndruck erwecken, es handle sich bei den Mitarbeitern um Sprachautomaten.