und dann eine neue kirche gründen die zu den wurzeln des christentums zurückkehrt
hunnie hat geschrieben:1. Ich wohne in NRW also muss ich zum Amtsgericht, da ein Formular ausfüllen, und dann bin ich im selben Monat (oder im nächsten) schon nicht mehr Mitglied ?
2. Wenn ich das Formular ausfülle, bekomme ich den Beleg (dass ich ausgetreten bin) noch im Amtsgericht oder per Post?
3. Ich fange im August eine Ausbildung an. Wie ist es mit der Lohnsteuerkarte? Wenn ich im April austrete, steht dann noch im August in der Lohnsteuerkarte, dass ich in der Kirche bin? Wenn ja, muss ich die dann vom Arbeitgeber anfordern und dann im Finanzamt umändern lassen?
4. Ich habe irgendwo gelesen, dass wenn man kein Einkommen hatte im ganzen Jahr, aber z.B. Im Juli wieder Einkommen hat, dass man die Kirchensteuer vom Januar bis Juni nachzahlen muss, aber nur 1/12 !? Stimmt dass?
5. Gibt es sonst irgendwas wichtiges zu wissen?
Ich hoffe ihr könnt mir ganz schnell helfen!
Wer bisher nicht ausgetreten ist, weil er/sie noch kein steuerpflichtiges Einkommen hatte, sollte beachten, dass zumindest in manchen Bundesländern die Kirchensteuer aus dem Einkommen des ganzen Jahres berechnet wird. Erfolgt der Austritt zur Jahresmitte, so ist für die Zeit davor anteilig Kirchensteuer zu zahlen, auch wenn erst danach ein Einkommen erzielt wurde. Der Austritt sollte daher rechtzeitig vor dem Antritt einer Erwerbstätigkeit (am besten im Jahr davor) erfolgen.
Klaus hat geschrieben:Soweit ich informiert bin brauchst du als Azubi keine Kirchensteuer bezahlen. Da gibt es eine Bemessungsgrenze.
Zurück zu Religion & Spiritualität
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste