Nein, dies sicher nicht. Auch wenn es eine grobe Abstufung gibt und in Artikel 20a steht dazu rein gar nichts.mat-in hat geschrieben: Da ist haarklein geregelt
Man mag aber über "haarklein" und "grob" (und allem was dazwischen liegt) unterschiedliche Ansichten haben. Für einen Quantenphysiker mag "haarklein" im wörtlichen Sinn ziemlich grob sein, darum geht es aber hier nicht. "Haarklein" würde schon mal eine Auflistung und/oder Einstufung aller Arten beinhalten müssen und Rechtsansprüche der Tiere sind eher wenige vorhanden. Auch wenn manche Einzelheiten relativ haarklein geregelt sind.
Da auch der Zweck entscheidend ist, wie ein Tier behandelt werden darf, ist es also weniger ein Anspruch des Tieres (der Tierart), sondern eine Erlaubnis was der Mensch so alles wann anstellen darf.