Menschenrechtsverletzungen

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Schadensersatz?

Beitragvon Achim_Ba_ch » Mi 9. Nov 2011, 10:05

Verfasst am: 08.11.2011, 21:08 Titel: (Opfer63)
Wo liegt das eigentliche Problem aus dem sich dieser Rattenschwanz gebildet hat?

Verweigerung einer Rehabilitierung nach StrRehaG und somit keine Opferrente?
_________________

Verfasst am: 08.11.2011, 21:27 Titel: Schadensersatz?
Vielleicht habe ich das noch nicht richtig erklärt, aber es geht um Menschenrechtsverletzungen in der DDR, weil ich aus politischen Gründen keinen Beruf erlernen durfte. Dann wollte ich nach dem Westen flüchten, um meine Zukunft dort aufzubauen, wurde aber von der Miliz (im Ausland) erwischt.Zum Glück musste ich nur 3 Monate absitzen und kam wegen einer Amnestie wieder frei.
Sonst im neuen Staat, wurde ich Mobbing-opfer, durch Beamte vom Staat wurde ich in einer Tour verhöhnt, man hatte mich (kaputt) gespielt, abschließend war keine Arbeit mehr für mich da, ich war arbeitslos, jetzt traue ich mich darüber zu reden, denn ich habe mich halbwegs davon erholt, ich wehre mich aber, denn ich bin schon der Meinung, dass ich Schadensersatz vom Staat verlangen darf. Mein Leben ist nur begrenzt etwas wert, statt der Staat einmal Anstalten macht und mir mal etwas mehr Rente zuspricht. Auf meine Rechte will ich nicht verzichten, es wird aber nicht zugehört. 'Es reicht scheinbar, wenn ich ein wenig Geld bekomme, es gibt ja viele Sozialhilfeempfänger, ich bekomme nur etwas weniger als ein Sozialhilfeempfänger erhält, man kann sich doch daran gewöhnen.' Und der Staat hört weiterhin nicht zu, da würde auch kein noch so markanter Spruch von Brecht helfen. Entschuldigung, aber mit der Zeit ist man so aggressiv geworden, weil das IM nichts zahlen will, alles muss man einklagen ...Ich habe einen Albtraum, ich glaube, ich bin 80 und trete immer noch vor Gericht.
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soziale Ausgleichsleistungen

Beitragvon Achim_Ba_ch » So 13. Nov 2011, 18:19

Für sozial Schwache und Benachteiligte hatte man eine Regelung im beruflichen Rehabilitierungsgesetz eingeführt. Diese können auf Antrag eine Ausgleichsleistung von 123,- € im Monat erhalten. Einen Antrag dazu konnte ich erst 2004 in der Kreisverwaltung Oranienburg stellen, da ich vorher keine Beweislage zur Verfolgung hatte, ohne gute Beweislage hätte ich erst keinen Antrag abgeben können, aber die Bestätigung vom IM bleibt aus ...
"Sie beantragten am 08.06.2004 Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG.
Eine der notwendigen Anspruchsvoraussetzungen ist eine Rehabilitierungsbescheinigung dem. § 17 oder § 18 BerRehaG". also trotz Antrag keine Unterstützung.

DAS NÄCHSTE:
Wann wird mein Rehabilitierungsantrag von 1990 entschieden, mich interessiert auch wann das Gericht über meinen Antrag von 2004 entscheidet? Ein Negativbescheid habe ich erhalten, aber der ist nicht gültig, weil er sich nur auf einen fiktiven Antrag bezieht.
Erste Menschenrechtsverletzungen waren vor 40 Jahren, als man mich um meine Ausbildung betrog; erfolgt eine Heilung oder war es leider nur Schicksal, aber darüber habe ich noch kein Gesetz gelesen? Nur das Rehabilitierungsgesetz sagt eine Heilung der Rechtsverletzungen aus.
Das Innenministerium ist für diese Heilung zuständig und sonst kann man wieder klagen und es wird keine Antwort erstellt seit DDR Zeiten ~ 1970
NUR FRAGEN UND KEINE ANTWORT, INNENMINISTERIUM Brandenburg!
Bei Antworten hat das IM nicht unberechtigte Angst vor Klagen, deshalb stellt das Gericht keine Fragen mehr, um nicht alle unredlichen Arbeitsweisen des Innenministeriums Brandenburg offen legen zu müssen.
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Re: Menschenrechtsverletzungen

Beitragvon stine » Mo 14. Nov 2011, 07:25

Du brauchst den Passierschein A38, Achim.
http://www.stupidedia.org/stupi/Passierschein_A_38

:wink: stine
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Re: Menschenrechtsverletzungen

Beitragvon Achim_Ba_ch » Fr 18. Nov 2011, 08:16

Abschrift
04.11.2011
Verwaltungsgericht Potsdam
11. Kammer VG 11 K 2657/09
Die Einzelrichterin

Herrn RA (befangener Rechtsanwalt, vom Gericht mir gegen meinen Willen beigeordnet, das ist meine Prozesskostenhilfe, das soziale Engagement wurde mir auf Antrag genehmigt, endlich wieder ein staatshöriger RA mehr.)

LADUNG

Sehr geehrter RA
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Raschke./.Ministerium des Innern des Landes Brandenburg werden sie zur mündlichen Verhandlung vor der Einzelrichterin am Dienstag, den 31. Januar 2012, 10 Uhr, Sitzungssaal 5, Erdgeschoss, vor das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam geladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, § 102 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Das persönliche Erscheinen des Klägers ist ratsam.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achenbach
Richterin im Verwaltungsgericht

beglaubigt
Justizsekretärin
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Re: Menschenrechtsverletzungen

Beitragvon Myron » Fr 18. Nov 2011, 09:00

[MOD]@Achim: Ich ersuche Sie, von weiteren Veröffentlichungen der Ihre Person betreffenden juristischen Korrespondenz in unserem Forum abzusehen! Denn es ist einfach nicht der passende Ort dafür! Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden alle weiteren einschlägigen Beiträge von Ihnen gelöscht werden. Aber über allgemeine Themen können Sie hier gerne mit anderen Mitgliedern diskutieren. Diesen Thread werde ich jedoch schließen.[/MOD]
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