Der IBKA schreibt:
Der IBKA strebt eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Kirchenaustrittsgebühren an. Da nur unmittelbar Betroffene klagen können, braucht es hierzu eine/n Betroffene/n, der/die bereit ist, einen derartigen Prozess mit unserer Unterstützung zu führen. Der IBKA verfügt für derartige Fälle über einen Rechtshilfefonds.
Wenn Sie von der Austrittsgebühr betroffen und bereit sind, sich um der Religions- und Weltanschauungsfreiheit willen auf einen längeren Prozess einzulassen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Vielleicht kannst du die Kirchenleute davon überzeugen, dich zu exkommunizieren, aber das nützt dir nichts, weil das kein Rausschmiss ist, sondern eine "Kirchenstrafe": Du bist weiter Mitglied, aber darfst nicht am Gemeindeleben teilnehmen.
Im Klartext: Kirchensteuerzahlung ohne irgendeine Gegenleistung.
Vergiss es also!
HFRudolph hat geschrieben:Ich denke aber, dass es auch im Interesse der Kirche sein sollte, Kirchenmitglieder komplett auszuschließen[...]
Wikipedia hat geschrieben:In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der kirchenrechtlich unmöglich ist)
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