Kirchenaustritt durch Exkommunikation?

Beitragvon Kival » Mo 7. Mai 2007, 09:22

HFRudolph hat geschrieben:@Autor: Man bleibt "getauft", ebenso wie jemand immer der Geschlagene bleibt, wenn man ihn schlägt.

Katholisch bleibt man dann noch lange nicht, eine solche Behauptung durch die Kirche wäre wohl auch unzulässig. Ich denke, dass sie es derart abstrakt formulieren, dass es eine Provokation ist, rechtlich aber durchgeht...


Kirchenrecht: Du bleibst katholisch.
Staatsrecht: Du kannst austreten.
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Beitragvon HF******* » Mo 7. Mai 2007, 10:26

Wenn mir ein Pastor sagen würde, ich sei evangelisch, weil ich mal so getauft und konfirmiert worden bin, dann würde ich ihm das untersagen lassen.

Wenn ihm das Kirchenrecht etwas anderes erlaubt, dann ist es nicht mit unserer Rechtsordnung vereinbar: Kirchenrecht ist letztendlich nichts anderes als Vereinsrecht mit einigen grundgesetzlich geschützten Besonderheiten. Das schließt nicht ein, dass man wider besseren Wissens den falschen Eindruck erwecken darf, jemand gehöre einer Religion an.
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Beitragvon Kurt » Mo 7. Mai 2007, 12:59

Nur zur Info: Ich bin heute ausgetreten. Gekostet hat der Spaß 25 Euro, nach Angaben der Standesbeamtin wird der Austritt der Steuerbehörde und der Kirche mitgeteilt. Für zusätzliche sechs Euro hab ich eine beglaubigte Bestätigung mitgekriegt.

Ob die Austrittsgebühr verfassungskonform ist, bezweifle ich. Immerhin hätte ich für die ersten 25 Euro ja gar keinen Wisch gekriegt und es ist mir egal, wie die Behörden die Info intern weitergeben. Aber wegen solcher Kleinigkeiten will ich mich nicht unnötig aufregen und meine Energie verschwenden. Irgendwann fällt die Gebühr schon und auf ein paar Jahre hin oder her kommt es nicht an.

Viele Grüße,
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Beitragvon HF******* » Mo 7. Mai 2007, 13:18

Herzlichen Glückwunsch erst mal!

Man kann die Austrittsgebühr auch so sehen: Als Kirchenmitglied hast Du freiwillig eine freiwillige Leistung des Staates in Anspruch genommen, den Einzug des Vereinsbeitrages. Freiwillig auch dann, wenn Du als Kind getauft wurdest, weil Deine Eltern als gesetzliche Vertreter Dich insofern verpflichten können. Für weitere Arbeit, die aus der freiwilligen Arbeit des Staates resultiert, nämlich die Abmeldung, entstehen weitere Kosten, die der Staat pauschal umlegt, d. h. im Zweifel auch mit einem den Aufwand übersteigenden Betrag.

Nimmt man die Leistungen des Staates nicht in Anspruch, muss man auch keine Gebühr bezahlen.
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Beitragvon Klaus » Mo 7. Mai 2007, 13:33

@Kurt, herzlichen Glückwunsch, buch den Betrag als Verlust-Vortrag für zukünftige nicht mehr zu bezahlende Kirchensteuer. :^^:
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Beitragvon Kurt » Mo 7. Mai 2007, 13:38

Danke für die Glückwünsche. War sicherlich ne gute "Investition". ;-)
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