Klaus schrieb:
…starke politische Komponente hat, die aus der Situation in der damaligen BRD resultierte.…
Der Bundespräsident braucht keinen Grund, um jemanden zu begnadigen oder es abzulehnen. Es kann Millionen Gründe geben, es braucht aber nicht einen einzigen.
Wäre eine geänderte politische Komponente eines Strafurteils ein Grund, die im Urteil ausgesprochene Strafe aufzuheben? Wenn eine Strafe verhängt wird, die die aus politischen Gründen über die spezial- und generalpräventiven Erfordernisse hinaus geht oder sich die politische Lage derart geändert hat, dass eine Generalprävention (Abschreckung der Allgemeinheit) in diesem Maße nicht mehr erforderlich, dann wäre das ein Grund, der in einen zu schaffenden Katalog von Begnadigungsgründen aufgenommen werden könnte.
Inhaltlich war das Urteil aber richtig: Wenn jemand gemeinschaftlichen Mord an mehreren Personen verübt, dann ist das auch ein besonders schwerer Fall des Mordes.
Die Generalpräventiven Argumente haben sich auch nicht derart garvierend geändert, weil die RAF nicht mehr existiert, dass man auf einen Mehrfachmord nicht mehr die Höchststrafe verhängen müsste.
Mord aus politischen Motiven ist auch heute noch Tötung aus niederen Beweggründen, auch heute jederzeit möglich. Wir müssen uns auch heute in dem höchsten zulässigen Maße vor Massenmorden schützen. Es kann und darf auch keinen Grund geben, weder politisch noch religiös, bei uns andere Menschen umzubringen.
Klar ist nicht anders zu behandeln, als jemand, der Serienmorde aus irgendwelchen anderen Gründen begangen hat. Im Fall Klar kann ich keinen Grund erkennen, dem Täter entgegen zu kommen.