HFRudolph schrieb:
... der Häftling ihm einfach den Hintern nicht küssen will...
Ich stelle klar, dass das metaphorisch zu verstehen ist.
Köhler "begründete" die Ablehnung so:
„Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen. Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.
Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld, rechtskräftig verurteilt seit dem 6. Januar 1999 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, derzeit - im vierzehnten Haftjahr - zu entsprechen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden. Frau Birgit Hogefeld wurde durch Urteil des OLG Frankfurt vom 29. Juni 1998, rechtskräftig seit dem 6. Januar 1999, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Frau Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft.“
HFRudolph hat geschrieben:Nicht umsonst heißt es: Gnade vor Recht ergehen lassen, d. h. dass Gnade grundsätzlich kein Recht ist. Recht sprechen die Gerichte, der Bundespräsident spricht im Rahmen der Rechtsordnung etwas ungerechtes, wenn er begnadigt.
HFRudolph hat geschrieben:Klar fragt sich jetzt wahrscheinlich: Was muss ich tun, um begnadigt zu werden
Kurt schrieb:
... wenn der Geschädigte die Gnade erweisen könnte, d.h. vor Gericht darauf hinwirkt, dass dem Täter die Strafe (zum Teil) erlassen wird. ...
Kurt schrieb:
Sondern er soll herausfinden, ob sich die Einstellung des Täters zu seinen Verbrechen geändert hat und ob solche Verbrechen in Zukunft unterbleiben. D.h. er soll die Persönlichkeit des Täters genau analysieren, und mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand entscheiden.
Klar fragt sich jetzt wahrscheinlich: Was muss ich tun, um begnadigt zu werden
hat sich als unverbesserlich erwiesen
Bla ...HFRudolph hat geschrieben:Der Bundespräsident kann wegen Mordes verurteilte begnadigen.
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